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Der Tierheilpraktiker
 

Der Beruf des Tierheilpraktikers ist rechtlich noch nicht anerkannt, wie z.B. der Heilpraktiker. Es darf sich somit jeder Tierheilpraktiker nennen und auch tätig werden. Für einen Tierhalter ist es daher nicht leicht, einen sehr gut ausgebildeten, qualifizierten und verbandsgeprüften Tierheilpraktiker zu finden. Informationen werden gerne von den Berufsverbänden wie z.B. dem Ältesten Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands www.thp-verband.de herausgegeben.

Tierheilpraktiker arbeiten ganzheitlich und therapieren mit verschiedenen Naturheilverfahren wie der Akupunktur, Homöopathie, Bach-Blüten-Therapie, Magnetfeldtherapie und anderen Therapien. Diese Therapien dienen dazu, die Selbstheilungskräfte des Körpers zu stimulieren. Tierheilpraktiker impfen nicht, verwenden keine Antibiotika und Cortisone, schläfern nicht ein und sedieren (narkotisieren) nicht.

Schulmedizin und Naturheilkunde sollten nicht in Konkurrenz zueinander stehen, sondern sich in vielen Bereichen sinnvoll ergänzen. Daher arbeiten verantwortungsvolle Tierheilpraktiker auch mit Ihrem Haustierarzt zusammen, wenn Sie es wünschen.

Der Tierheilpraktiker ist an folgende Gesetze gebunden:

  • Arzneimittelgesetz
  • Tierschutzgesetz
  • Tierseuchengesetz
  • Medizingeräteverordnung
  • Medizinproduktegesetz
  • Eichgesetz
  • Heilmittelwerbegesetz
  • Abfallbeseitigung, Hygienemaßnahmen, Unfallverhütungsvorschriften

Jedes Verbandsmitglied ist verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden.

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