Der Beruf des Tierheilpraktikers
ist rechtlich noch nicht anerkannt, wie z.B. der
Heilpraktiker. Es darf sich somit jeder Tierheilpraktiker
nennen und auch tätig werden. Für einen
Tierhalter ist es daher nicht leicht, einen sehr
gut ausgebildeten, qualifizierten und verbandsgeprüften
Tierheilpraktiker zu finden. Informationen werden
gerne von den Berufsverbänden wie z.B. dem Ältesten
Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands www.thp-verband.de herausgegeben.
Tierheilpraktiker arbeiten ganzheitlich
und therapieren mit verschiedenen Naturheilverfahren
wie der Akupunktur, Homöopathie, Bach-Blüten-Therapie,
Magnetfeldtherapie und anderen Therapien. Diese Therapien
dienen dazu, die Selbstheilungskräfte des Körpers
zu stimulieren. Tierheilpraktiker impfen nicht, verwenden
keine Antibiotika und Cortisone, schläfern nicht
ein und sedieren (narkotisieren) nicht.
Schulmedizin und Naturheilkunde
sollten nicht in Konkurrenz zueinander stehen, sondern
sich in vielen Bereichen sinnvoll ergänzen.
Daher arbeiten verantwortungsvolle Tierheilpraktiker
auch mit Ihrem Haustierarzt zusammen, wenn Sie es
wünschen.
Der Tierheilpraktiker ist an folgende Gesetze gebunden:
- Arzneimittelgesetz
- Tierschutzgesetz
- Tierseuchengesetz
- Medizingeräteverordnung
- Medizinproduktegesetz
- Eichgesetz
- Heilmittelwerbegesetz
- Abfallbeseitigung,
Hygienemaßnahmen, Unfallverhütungsvorschriften
Jedes Verbandsmitglied ist verpflichtet, sich regelmäßig
fortzubilden. |